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Organisationsverschulden

Typische Begründung für die Zurechnung des Fehlers eines Angestellten zu seinem Arbeitgeber; äußert sich häufig in einem Bußgeld gegen die Geschäftsführung gemäß § 130 des Ordnungswidrigkeitengesetzes wegen der Verletzung der Aufsichtspflicht bei der gebotenen Verhinderung von Zuwiderhandlungen gegen Pflichten der handelnden Personen; kann vielfältige Bereiche betreffen, z.B. Ladungssicherung, Gefahrgut, Exportkontrolle, Einfuhr, Zollpräferenzen; als Gegenmaßnahme wirkt die Definition verteilter Verantwortung z.B. in Arbeits- und Organisations-Richtlinien sowie die Ausübung von Good Governance.

Kategorien:
Wissensmanagement
Einfache Quellen:
Wikipedia Link