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Lieferantenerklärung
Lieferantenerklärungen (LE) enthalten Aussagen über die Ursprungseigenschaft der Waren, die Sie an einen Kunden innerhalb der Gemeinschaft - auch innerhalb Deutschlands - liefern, sofern der Kunde eine LE anfordert. Die Lieferantenerklärung ist ein Nachweis über den präferenzrechtlichen Ursprung einer importierten Ware. Sie wird vom Exporteur als Nachweis für die Ausstellung und Beantragung eines Präferenznachweises (Warenverkehrsbescheinigung, EUR.1, EUR.2) oder Ursprungserklärung auf der Rechnung) benötigt, wenn Präferenzzollsätzen für Waren aus Staaten und Staatengruppen, die über ein Präferenzabkommen mit der Europäischen Gemeinschaft verfügen, genutzt werden sollen. Eine LE kann als Einzel-LE oder als Langzeit-LE ausgefertigt werden.