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Incoterms®

Die Incoterms® wurden von der Internationalen Handelskammer (International Chamber of Commerce, ICC) entwickelt und 1936 erstmals aufgestellt. Sie definieren – sofern von den Geschäftspartnern als Vertragsbestandteil genutzt –Transportverantwortung, Risikoübergang und Kostenübernahme zwischen Käufer und Verkäufer im Rahmen einer Lieferbeziehung. Im Internationalen Geschäftsverkehr ist damit auch definiert, wer für die Export- und Importverzollung zuständig ist. 

Die Definitionen der Incoterms werden von der ICC regelmässig überarbeitet (zuletzt definiert INCOTERM 2010). Insofern ist beim jeweiligen Icoterm, den die Geschäftspartner vereinbaren, die Jahreszahl der Definition anzugeben. Zusätzlich wird eine Ortsangabe benötigt:

Beispiel "CIF Antwerpen gem. INCOTERMS 2010"
(Cost Insurance Freight = Kosten, Versicherung und Fracht bis zum Bestimmungshafen Antwerpen)

Die Klauseln EXW, FCA, CPT, CIP, DAT, DAP und DDP können für alle (multimodalen) Transportarten verwendet werden, während FAS, FOB, CFR und CIF nur für den See- und Binnenschiffstransport geeignet sind.

Incoterms ist eine geschützte, registrierte Marke der ICC, die in Europa sowohl als Wortmarke als auch als Bildmarke geschützt ist.

Kategorien:
Außenwirtschaft
Einfache Quellen:
Wikipedia Link
Gabler Lexikon Link
Experten Quellen:
Incoterms-Regeln / ICC