ISPM
Abkürzung für INTERNATIONALE STANDARDS FÜR PHYTOSANITÄRE MASSNAHMEN
Unter phytosanitären Maßnahmen versteht man alle Schutzmaßnahmen zur Vermeidung von Schäden und Beeinträchtigungen an heimischen Kultur- und Wildpflanzen durch Krankheiten und Organismen, die durch Pflanzen und Pflanzenbestandteile aus fremden Ländern eingeführt werden können (Quarantäneschadorganismus).
Viele Länder haben in der Vergangenheit Importvorschriften erlassen, um eine Einschleppung von Schadorganismen zu verhindern. Um diese Einfuhrvorschriften zu harmonisieren wurde im Rahmen des Internationalen Pflanzenschutzabkommens (IPPC) im Jahre 2003 der „Internationale Standard Phytosanitärer Maßnahmen Nr. 15“ eine Holzverpackungsrichtline mit dem Titel „Richtlinien zur Regulierung von Holzverpackungen im Internationalen Handel“ – kurz ISPM 15 – veröffentlicht. Der ISPM Nr. 15 wird nach und nach von den IPPC-Vertragsstaaten umgesetzt.
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