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Gelangensbestätigung

Mit der Gelangensbestätigung bzw. anderen alternativen Belegnachweisen soll sichergestellt werden, dass steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferungen von Unternehmen im Geltungsbereich des deutschen Umsatzsteuergesetzes im EU-Ausland tatsächlich angekommen sind; es gelten unterschiedliche Anforderungen für Beförderungsfälle (Lieferer oder Kunde befördert die Ware selbst) und für Versendungsfälle (ein selbstständiger Dritter, z.B. Spediteur, transportiert die Ware).

Kategorien:
Außenwirtschaft
Einfache Quellen:
Wikipedia Link
Experten Quellen:
§17a Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung