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Ursprungszeugnis

Dokument, das häufig für die Lieferung einer Warensendung auszustellen ist, insbesondere wenn die Behörden des Bestimmungslandes dies verlangen; es beschreibt eine eindeutige Herkunftsangabe für eine Ware nach Menge, Art und Beschaffenheit; wird in der Regel von den Industrie- und Handelskammern oder Handwerkskammern ausgestellt; unterliegt den Regeln eines nichtpräferenziellen Ursprungs, die sich von anderen Vorschriften zur Gewährung von Zollpräferenzen unterscheiden.

Kategorien:
Außenwirtschaft