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Verlader

Im Branchenjargon weitverbreitete (rechtlich nicht eindeutige) Bezeichnung für jedes Unter-nehmen, das als Auftraggeber von Logistikdienstleistern auftritt und dabei Verantwortung zugunsten der ihm eigenen Lieferketten trägt, die – je nach Zugehörigkeit zur Akteursgruppe der Verkäufer oder Käufer – durch die Reichweite der Lieferkondition begrenzt ist; das Kollaborationsmanagement gehört wegen rechtlicher und gesellschaftlicher Pflichten zu seinen originären Interessen, selbst wenn es nicht zu seinen Kernkompetenzen gezählt wird.